Hausordnung der Kindertagesstätte "Wirbelwind" Hort
1. Öffnungszeiten:
Mo- Fr: 6:00 – 7:30 Uhr;
Unterrichtsende – 17:00 Uhr;
Ferienbetreuung: 6:30 – 16:30 Uhr;
Generelle Schließzeit: 24.12. – 01.01.;
Freitag nach Himmelfahrt;
2. Ferienwoche in den Sommerferien;
2. Die Kinder melden sich immer bei der zuständigen Erzieherin an und ab.
3. Hausaufgaben werden nicht auf Richtigkeit kontrolliert.
4. Eine Busbegleitung erfolgt bis zu den Herbstferien, danach gehen die Kinder selbständig zum Bus.
5. Bei Abholung durch dritte Personen ist eine Vollmacht der Sorgeberechtigten vorzulegen, ebenso, wenn das Kind den Heimweg allein antritt. Telefonische Änderungen können wir nicht entgegennehmen.
6. Jede Infektionskrankheit des Kindes nach dem Infektionsschutzgesetzes bzw. ansteckende Erkrankungen im Umfeld, auch Kopflausbefall, ist meldepflichtig (Telefonanruf).
7. In der Einrichtung und auf dem Gelände besteht Rauchverbot.
8. Fahrräder und Roller sind im Schuppen abzustellen.
9. Für mitgebrachtes Spielzeug sowie Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.
10. Die Bezahlung der Essensgeldbeiträge erfolgt durch die Abbuchung des Essensanbieter Saxonia, Telefon: 03425 – 733251;
11. Für Getränke im Hort wird eine Gebühr von 1,40 € pro Monat erhoben. Der Betrag wird monatlich mit dem Betreuungskosten von Ihrem Konto eingezogen.
12. Angemeldete Kinder für die Ferienbetreuung müssen am betreffenden Tag bis 8 Uhr abgemeldet werden.
Telefon Hort: 034361-63316, Handy: 0151- 10237074
Bei Nichtanmeldung sind wir verpflichtet, weitere Schritte einzuleiten
(Fürsorge- und Aufsichtspflicht)
13. An-, Ab- und Ummeldungen, den Hort betreffend, erfolgen mindestens 4 Wochen im Voraus. Aktuelle Informationen sind auf der Homepage Grundschule/ Hort ersichtlich.
14. Die Aufsichtspflicht des Hortpersonals beginnt mit der Begrüßung des Kindes durch die Erzieher*innen und endet mit der Verabschiedung des Kindes durch die Erzieher*innen. Die Eltern sind für den Weg ihres Kindes zu und von der Einrichtung aufsichtspflichtig. Für den Fall, dass das Kind den Heimweg allein antreten darf, ist dies gegenüber dem Hortpersonal schriftlich mitzuteilen.
15. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, sind Haustüren und Hoftor geschlossen zu halten.
A. Bohmann
Leiterin